Medien- und Kommunikationsverbindungen

17.07.2023

Im Moment befinden sich zwei Neuerungen in der Umsetzung:

1.

Die Firma Giganetz plant in Zusammenarbeit mit der Stadt Weinheim die Verlegung von Glasfaser in den noch nicht versorgten Teilen Weinheims. Hierzu läuft eine sehr intensive Werbekampagne.

Nach eingehender Prüfung haben wir uns dazu entschlossen, der Firma Giganetz die Verlegung von Glasfaserleitungen in unsere Häuser zu genehmigen. Gleichzeitig hat uns die Firma Giganetz zugesagt, die Glasfaserleitungen auch in die Wohnung zu legen, da nur so die wesentlich verbesserte Übertragungsrate voll ausgenutzt werden kann.

Die Umsetzung hängt davon ab, dass eine gewisse Anschlussquote erreicht wird.

Wir geben keinerlei Empfehlung ab, sondern jede*r einzelne*r Mieter*in muss sich entscheiden, ob er*sie neue Verträge abschließt und auch die entsprechenden Gebühren zahlen will.

Sollte es zur Umsetzung kommen, haben wir in unserem Haus drei Netze, nämlich die klassische Telefonleitung, die Kabelfernsehleitung und dann eventuell auch die Glasfaserleitung.

2.

Die Gesetzgebung hat beschlossen, dass ab Mitte 2024 die von uns gebuchte klassische Grundversorgung im Kabelfernsehbereich nicht mehr in den Betriebskosten umlagefähig ist. Wir haben Überlegungen dazu angestellt, wie wir unseren Mieter*innen, die den gewohnten Service behalten wollen, aber auch Mieter*innen, die neuere Wege gehen (z.B. Fernsehen über Internet), gerecht werden können.

Wir haben mit der Firma Vodafone einen Kooperationsvertrag geschlossen. Dieser hat für die Mieter*innen, die das bisherige System beibehalten wollen, den Vorteil, dass sie einen Einzelvertrag zu günstigen Konditionen abschließen können. Daneben hat sich die Firma Vodafone verpflichtet, das Kabelfernsehnetz bei Störungen zu unterhalten.

Da zum Endtermin 30.06.2024 eine extreme Umstellungsdichte vieler Haushalte zu erwarten ist, haben wir mit der Firma Vodafone vereinbart, dass unser Vertrag bereits zum 31. Januar 2024 ausläuft. Auch hier steht es jeder*m Mieter*in frei, sich für einen Anbieter und individuelle Leistungen zu entscheiden.

Wir bitten Sie daher zu prüfen, welche Leistung für Sie angemessen ist.

Die Kosten für die Kabelgrundversorgung werden natürlich ab Februar 2024 nicht mehr abgerechnet werden. Sofern mit Ihnen ein Zuschlag zur Miete vereinbart ist, ist hierin ein Anteil für die Netzverlegung und ein Anteil für laufende Gebühren enthalten. Auch hier werden wir unsere Mieter*innen selbstverständlich entsprechend entlasten.

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